Layla Ambrosz
Heilpraktikerin in Neckarsulm bei Heilbronn
Transparenz ist mir wichtig
Die Kosten für eine naturheilkundliche Behandlung sind individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Behandlung und dem Umfang der eingesetzten Therapiemethoden.
Erstgespräch (telefonisch)
Bin ich die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen? Passen meine Behandlungen zu Ihren Beschwerden?
⇒ Kostenfrei ⇒ jetzt vereinbaren
Infusionstherapie, Neuraltherapie
⇒ Materialkosten + Zeitaufwand (90 €/Stunde)
Gesprächstherapie
- 60 Minuten
- bei Bedarf Verlängerung um 15 Minuten á 20,-
- Kombination aus verschiedenen Therapiemethoden (Gesprächstherapie, Akzeptanz- und Commitmenttherapie, geführte Meditation, Atemtechniken u.a.)
⇒ 90,00 €
Ganzheitliche Beratung & Hormonsprechstunde
In einem gründlichen Anamnesegespräch schauen wir uns Ihre Beschwerden genau an. Dazu nutzen wir auch Laborwerte, Arztberichte und andere Informationen. Im Anschluss wird ein Therapieplan erstellt. Dieser kann Arzneimittel, Eigenanwendungen, Therapieverfahren und andere Empfehlungen enthalten.
⇒ 60 Minuten á 90,00 €
Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistungen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GebüH. Da das GebüH aus dem Jahr 1985 stammt und seitdem nicht an das heutige Kostenniveau angepasst wurde, entsprechen die dort aufgeführten Beträge häufig nicht mehr dem tatsächlichen Aufwand. Je nach Tarif kann daher ein Eigenanteil entstehen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang Ihre Behandlung erstattet wird.
Gesetzlich Versicherte mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung können ebenfalls einen Erstattungsanspruch haben. Auch hier variiert die Erstattungshöhe je nach Tarif, und ein Eigenanteil ist möglich.
Falls Sie eine GebüH-Rechnung für Ihre Versicherung benötigen, teilen Sie mir das bitte spätestens beim Termin mit.
Zahlung & Absagen
Die Rechnung wird nach dem Termin per Überweisung fällig (Zahlungsziel 14 Tage). Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin behalte ich mir eine Ausfallrechnung vor, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
